Zweidrittelgesellschaft

Zweidrittelgesellschaft
Zwei|drịt|tel|ge|sell|schaft 〈f. 20; unz.〉 menschliche Gesellschaft, deren Wohlstand nur zwei Dritteln ihrer Mitglieder zugutekommt

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Zwei|drịt|tel|ge|sell|schaft, die (Politikjargon):
Gesellschaft, in der eine große (etwa ein Drittel umfassende) Minderheit von Armut Betroffener od. Bedrohter ausgegrenzt, von der Teilhabe am Wohlstand ausgeschlossen ist.

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Zweidrittelgesellschaft,
 
Anfang der 1980er-Jahre in Westeuropa aufgekommener Begriff, der seither schlagwortartig für die These steht, dass der Wandel der westlichen Industriegesellschaften zu Dienstleistungs-, Informations- und Wissensgesellschaften für einen nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung (etwa ein Drittel) mit einer dauerhaften »Abkoppelung« von den erzielten Wachstums- und Wohlfahrtsgewinnen verbunden sein wird. Zuerst v. a. in der politischen Publizistik und in (tages-)politischen Auseinandersetzungen gebraucht, wird der Begriff heute auch in den Sozialwissenschaften unter dem Gesichtspunkt verwendet, dass mit dem gegenwärtigen Strukturwandel in den westlichen Industrieländern ein Arbeitsmarktsegment mit nicht existenzsicherndem Lohnniveau (»Working Poor«) entsteht, die Zahl von (Langzeit-)Arbeitslosen mit geringer und/oder nicht (mehr) marktgerechter Qualifikation in der Altersklasse von über vierzig Jahren sowie unter Alleinerziehenden und Behinderten zunimmt und damit viele Menschen über lange Zeiträume auf lediglich Mindeststandards sichernde soziale Sicherungssysteme angewiesen sind und auch neue Armut entsteht.

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Zwei|drịt|tel|ge|sell|schaft, die (Politik Jargon): Gesellschaft, in der eine große (etwa ein Drittel umfassende) Minderheit von Armut Betroffener od. Bedrohter ausgegrenzt, von der Teilhabe am Wohlstand ausgeschlossen ist: von der Z., in welcher ... das letzte Drittel aus Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern und Kleinrentnern auf der Strecke bleibt (FR 13. 12. 86, 3).

Universal-Lexikon. 2012.

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